Erbengemeinschaft

15 Februar

 

 

Häufig wird nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen. Die Miterben bilden dann eine sogenannte Erbengemeinschaft mit der Folge, dass mit dem Erbfall der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Erbengemeinschaft übergeht, d.h. es erfolgt nicht eine automatische Aufteilung, sondern die Erben haben sich, soweit der Erblasser keine bestimmten Anordnungen getroffen hat, hinsichtlich des gesamten Erbes auseinanderzusetzen. Jeder einzelne Nachlassgegenstand steht den Miterben gemeinschaftlich zu.

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